Sie finden bei uns eine faire Honorargestaltung, jedoch keine Billigangebote. Mit Recht erwarten Sie von mir ein ausgewogenes Preis/Leistungsverhältnis.
Keine Kosten ...
entstehen für alle Vorgespräche, soweit hierbei keine Rechtsberatung erfolgt.
Den Betrag von höchstens € 226 inklusive Mehrwehrtssteuer ...
zahlen Sie als Verbraucher für eine Erstberatung, in der wir Ihre Rechtsangelegenheit umfassend mit Ihnen erörtern und Ihnen erforderliche weitere Schritte empfehlen. Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, werden die Kosten der Erstberatung auf alle weiteren Gebühren angerechnet.
Die Kosten hat Ihnen der Gegner zu erstatten,
wenn Sie z.B. im Falle eines Gerichtsverfahrens obsiegen.
Die Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung,
wenn für die übertragene Angelegenheit Versicherungsschutz besteht. Die gesamte Gebührenabrechnung mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung nach dem Versicherungsvertrag führen wir in diesem Fall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung durch.
Die Kosten trägt der Staat,
wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Beratung oder ein Gerichtsverfahren aufzubringen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe beantragt werden.